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Rechtlicher Hinweis: Ferialpraktika sind in Österreich ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit Pflichtschulabschluss erlaubt. Die Beschäftigung darf maximal 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche betragen. Gefährliche Tätigkeiten sind nicht zulässig. Jede Beschäftigung muss bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Unfallversicherung gemeldet werden. In vielen Fällen ist zudem das schriftliche Einverständnis der Eltern erforderlich.
